Die Kreuzung aus Kolumbanstrasse, Heimatstrasse und Kolosseumstrasse zusammen mit dem kleinen Spielplatz ist ein Juwel. Wäre es. Anstatt den Platz zu betonen, saniert die Stadt die Strassen und zementiert damit die unschöne Situation auf Jahre.
Der Kolosseumplatz – ein Arbeitstitel – hat fast alles, was ein Quartierplatz haben muss:
Doch Strassen durchschneiden diesen Platz. Dabei sollte ein Platz die Strassen unterbrechen, nicht umgekehrt.
Nun steht dem Kolosseumplatz und der ganzen Kolumbanstrasse eine Sanierung bevor. Diese ist auch nötig. Das Projekt der Stadt sieht einige Verbesserungen vor. So wird z.B. die Kolumbanstrasse schmaler und die Allee wieder vervollständigt. Auf ihrer ganzen Länge, vom Heiligkreuz bis zur Splügenstrasse, soll die Kolumabstrasse zur "Velostrasse" werden. Velostrassen sind als sichere und schnelle Veloverbindungen gedacht. Darum geniessen Velofahrende – und mit ihnen der ganze restliche Verkehr – Vortritt, obwohl in Tempo-30-Zonen grundsätzlich das Rechtsvortrittsregime gilt. Das ist an und für sich eine gute Sache.
Das vorliegende Projekt sieht aber ausgerechnet an der Kreuzung mit der Heimatstrasse den Rechtsvortritt vor. Da bisher schon jede Querstrasse der Kolumbanstrasse eine Trottoirüberfahrt hat und somit faktisch den Querverkehr abzuwarten hat, ändert sich für Velofahrende trotz Aufwertung zur Velostrasse nichts. Die Velostrassen-Tafel ist Kosmetik.
Folglich müsste die Heimatstrasse gegenüber der Kolumbanstrasse keinen Votritt haben. Obwohl der motorisierte Individualverkehr der Kolumbanstrasse Richtung Splügenstrasse nicht weiter folgen darf, wäre eine «Kein-Vortritt»-Signalisation möglich.
Wenn schon eine Velostrasse, dann bitte richtig.
St.Gallen hat kaum Plätze. Zumindest heissen sie höchst selten so. Im Rahmen einer ansprechenden Platzgestaltung wäre es auch für Velofahrende verschmerzbar, sich der Rechtsvortrittsordnung unterzuordnen – unschöne, aber für eine schöne Sache.
(Grafiken: Markus Tofalo, Basis Stadt St.Gallen)
Damit der Kolosseumplatz auch als solcher erkennbar ist, braucht er neben oben erwähnter Kriterien für einen schönen Platz auch eine bindende Gestaltung, z.B. einen zeichnenden Belag. Dies kann, muss aber nicht zwingend eine teure Ornamentik mit Pflästerungseinlagen sein. In jedem Fall sollte dieser Platzbelag auch über die Fahrbahnen laufen.
Beispiel eines zeichnenden Belags: Der Zentralplatz von Biel. Die eigentliche Fläche ist alles andere als ein Rechteck. Doch die "Zeichnung" täuscht eine solche Form vor und definiert somit den Platz. (Foto: GLS Architekten)
Vorstellbar wäre, dass die Geraden als Randstrassen verbleiben, die Kreuzungspunkte aber im Platzbelag ausgeführt sind und der Verkehr durch Pfosten oder Poller geführt wird, die für die Velofahrenden kein Hindernis darstellen.
Grafik: Markus Tofalo, Basis: Geoportal
Vorstellbar wäre auch, das ganze Dreiecke Kolumban- – Kolosseum- – Pelikanstrasse zu einem Platz mit mittigen Pärkli umzugestalten.
Das letzte Merkmal eines Platzes ist der Name. Die anliegenden Liegenschaften brauchen ja nicht gerade umadressiert zu werden, trotzdem muss ein Platz einen Namen haben. Ich favorisiere bereits vorhandene geografische Bezeichnungen, also Neudorfplatz, Heiligkreuzplatz oder – hier passend- Kolosseumplatz.
Um einen Platz nach einer Person zu benennen, muss diese, bzw. ihr historisches Vermächtnis, schon eine entsprechende Bedeutung haben. Da fallen einen wenige ein, denn die wichtigsten Persönlichkeiten haben bereits «ihre» Strassen. Im Zug des breiten und berechtigten Anliegens nach mehr Sichtbarkeit von weiblichen Persönlichkeiten auf dem Stadtplan, hat Marcel Baur eine passende Idee: dieser Platz soll Gesterplatz heissen, benannt nach Trudi Gerster (1919 bis 2013). Die landesweit bekannte und beliebte Märlitante aus St.Gallen war auch Schauspielerin und Politikerin. Der Spielplatz liesse sich mit wenigen Mitteln ins Märlithema intergrieren.