Der Vorstoss nach einem Veloschiebegebot im St.Galler Stadtparlament ist Folge, dass sich Fussgängerinnen und Fussgänger vermehrt von Velofahrenden gestört fühlen – und dies auf «ihrem» Revier, den Begegnungszonen und den Trottoirs. Dieser Missstand ist das Ergebnis einer falschen «Langsamverkehrspolitik». Der Konflikt Fuss- gegen Veloverkehr wird sich weiter zuspitzen.

Das Velofahren in der St.Galler Altstadt soll wieder eingeschränkt werden, wenn es nach dem Vorstoss von Manuela Ronazani (SVP) geht. Ich teile den Unmut darüber, dass vor allem in der Multergasse zuviel und zu schnell mit dem Velo gefahren wird. Trotzdem bin ich dezidiert gegen ein Fahrverbot. In der Altstadt sind Mischzonen nicht vermeidbar. Hier gilt gegenseitige Rücksichtnahme.
Es kann doch von Velofahrenden erwartet werden, dass sie die viel begangenen Gassen umfahren. In den vergangene Jahren hat sich die Selbstverständlichkeit durchgesetzt, dass Radfahrvebote überall aufgehoben werden. Für mich war es immer schon zumutbar, durch die Poststrasse anstatt die Bahnhofstrasse zu fahren. Genauso könnte ich die Schmiedgasse anstatt die Multergasse wählen. Das braucht kaum mehr Zeit.
Ich nehme für mich in Anspruch, die erlaubten Geschwindigkeiten fahren zu können. Durchschnittlich bin ich mit 25 bis 30 km/h unterwegs – unmotorisiert. Begegnungszonen meide ich wenn möglich. Ausser der Altstadt, mangels Alternativen.
Velofahrten von Ost nach West und umgekehrt gehören zu meinem Alltag. Im Bestreben, meine Wege innert möglichst kurzer Zeit zurücklegen zu können, ziehe ich grundsätzlich Hauptstrassen vor und profitiere so von deren Vortrittsrecht, weniger Parkiermanövern und keinen plötzlich hervor rennenden Kindern – Gefahren, mit denen auf Quartierstrassen immer zu rechenn ist. Durch das Zentrum wähle ich jeweils die Route Lämmlisbrunennstrasse – Spisertor – Zeughausgasse (oder die Mossbruggstrasse) – Gallusstrasse – Gartenstrasse – Davidstrasse – Güterbahnhof. Diese ist schnell und fast frei von Lichtsignalanlagen.
Zu einem Zentrum will man entweder hin oder durch. Will man hin, braucht es dort Parkplätze. Will man durch, muss die entsprechende Kapazität vorhanden sein. Das Ende des Autobahnzubringers Güterbahnhof bei der St.Leonhard-Brücke ist vergleichbar mit dem Ende der Velovorzugsroute am Multertor. In beiden Fällen sucht sich der Verkehr den Weg geradeaus weiter, obwohl es dort an Kapazitäten fehlt. An Parkplätzen in beiden Fällen auch. Bei ersterem Fall fürs Auto hat die Einsicht gesiegt. Das Projekt wurde abgelehnt. Bei zweitem Fall wundert man sich, warum die Velofahrenden in die Multergasse fahren.
Die Vadianstrasse ist als Velovorzugsroute so ungeeignet wie der Zubringer Güterbahnhof als Bündelung des MIV (Motorisierter Individualverkehr). Von Ost nach West beginnen die Konflikte schon beim Schulhaus St.Leonhard, setzen sich beim Vadianplatz fort und sind bis zum Multertor nicht wesentlich geringer als auf der Multergasse. Nein, ich will sicher kein Velofahrverbot. Aber die Signalisation einer Vorzugsroute muss um die Zentrumshotspots führen, also via Gallusplatz. Auch die Führung durch den Marktplatz ist eine schlechte Lösung.
In den vergangene 30 Jahren wurden der Fahrradverkehr, nicht nur in der Schweiz, immer mehr vom MIV entflochten und oft dem Fussverkehr zugeschoben. Es wurde gar der Überbegriff «Langsamverkehr» erfunden.
«Langsamverkehr» ist ein Begriff der Autolobby. Er fasst alles zusammen, was auf den Fahrbahnen des MIV stört und weg muss. Das Resultat sind kombinierte Geh-Radwege. Doch diese sind bei Alltagsradfahrenden und Zufussgehenden beiderseits unbeliebt. Velofahrende werden durch Zufussgehende, Kinderwagen und Hundeleinen ausgebremst, Zufussgehende (und Hunde) werden durch Velofahrende gefährdet. Der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Alltagsvelofahrenden, die immer öfters E-Bikes fahren, und Autos innerorts ist geringer, als zwischen Fussverkehr und Velofahrenden.
Kombinierte Geh-Radewege mögen für Familienradwanderungen gut sein. Doch sonst, und vor allem innerorts, sind sie der falsche Ansatz. Beispiel St.Josefen-Strasse. Wegen des starken Gefälles erreichen auch ungeübte Velofahrende locker 40 oder mehr km/h. Für Zufussgehende ist dies äusserst gefährlich! (Bild rechts: Stark befahrener Radwanderweg in Ziegelbrücke)
Besonders lästig für alle und auch gefährlich sind Velowegführungen durch Bushaltestellen, so wie in bei St.Gallen - Obere Weid. Auch hier fühlt man sich als Velofahrender nicht ernst genommen.
Auch entstehen häufig Hofausfahrtskonflikte. Ich selber fuhr auch schon in ein plötzlich zwischen den Büschen hervorstechendes Auto. Die Sichtweiten werden oft nicht eingehalten bzw. sind nicht auf 30 km/h ausgelegt. Wenn sie es werden, schränkt dies die Gartengestaltung erheblich ein und steht im Konflikt zur Strasssenraumbegrünung.
Zum Schutz von Fussgängerinnen und Fussgängern, sowie sich selber, rufe ich zügig fahrende Velofahrer- und Velofahrerinnen dazu auf, auf der Strasse zu fahren. Dies ist nur verboten, wenn der Rad-Gehweg mit der runden, blauen Tafeln «Rad- und Fussweg» (Bild rechts) beschildert ist. Ich meide oft auch diese. Die Busse würde 30 Franken betragen.
Radstreifen auf Trottoirs – zur Schleichfahrt verdonnert

Gegen zu schnelle Velofahrende wurden in Melano (TI) Massnahmen ergriffen.



Ernst gemeinte Streetart... Diese praxisfremden Markierungen sind aufgrund ihrer Radien nicht fahrbar und lindern die Konflikte zwischen Velofahrerinnen und Fussgängern keineswegs. (Rapperswil, Arbon, St.Gallen).
Als Velofahrer habe ich das Gefühl, ich werde hier nicht ernst genommen.
Ich begrüsse weiterhin den guten alten gelben Radstreifen. Er markiert mein Territorium und bietet mit zugleich die volle Flexibilität, zu überholen, abzubiegen, oder einzuspuren, wann ich kann, will oder muss, ohne dass eine Rabatte oder ein Randstein im Weg ist.
Für stark befahrene Routen ist der Bau von Velobahnen die richtige Lösung. Eine solche ist in St.Gallen entlang der SBB-Gleise vom Zentrum in den Westen in Planung. Allerdings nennt sie die Stadt «Velovorzugsroute» und sieht darauf auch Fussverkehr vor. Dabei gibt es für diesen wenig Nutzen. Fussverkehr müsste zwingend durch einen Bordstein von der Velofahrbahn getrennt sein. Bänkli braucht es keine. Dies soll keine Flaniermeile werden – Autobahnen sind dies auch nicht. Hingegen sehe ich den Burgweiherweg als Flanierterritorium und nicht als Verkehrsweg. Hier wäre ein Fahrverbot zumindest für schnelle Velofahrende denkbar. Doch wie unterscheidet man diese von den langsameren?
Dieser Gedanke führt mich zu einer neuen Definition von «Langsamverkehr», nämlich über die effektive Geschwindigkeit, nicht über das Fortbewegungsmittel: Langsamverkehr ≤ 15 km/h.

Velobahnen wie dieses Beispiel dienen dem schnellen Vorwärtskommen. Sie funktionieren nur, wenn der Fussverkehr davon getrennt ist.

Geneigter Bordstein als minimale Trennung von Velo- und Fussverkehr in Gland (VD).

Gehen schnelle Velofahrende vergessen?